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Schweiz: Bischöfe richten Fonds für verjährte Fälle ein

[caption id="attachment_1795" align="alignleft" width="392"]Saint-Maurice_Abteibasilika_St._Maurice_3 Abteibasilika St. Maurice, Saint-Maurice, Kanton Waadt, Schweiz[/caption]

"Die Schweizer Bischofskonferenz will Opfern von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld, deren Fall verjährt ist, einen einmaligen Beitrag von bis zu 10.000 Franken auszahlen. Dazu soll ein Fonds eingerichtet werden. Dies geht aus der Mitteilung zur Versammlung der Bischöfe hervor. Über die Zahlung der Genugtuung in Fällen, die nach zivilem wie kirchlichem Recht verjährt sind, könne je nach Bistum sowohl eine kirchliche wie eine nichtkirchliche Kommission entscheiden. Die Kommissionen müssen laut Mitteilung noch konstituiert werden". (rv/kath.ch)

 

 

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