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Hilfsfonds für Opfer von sexuellem Missbrauch in Familien vor dem Aus?

[caption id="attachment_2457" align="alignleft" width="200"]Johannes-Wilhelm Rörig Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (CC BY-SA 3.0)[/caption]

Auf Anraten des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch wurde vor drei Jahren der Hilfsfonds für Opfer von intrafamiliären Missbrauch, die keinerlei finanzielle Unterstützung durch das Opferentschädigungsgesetz erhalten, eingerichtet, um den Betroffenen Therapien zu ermöglichen, die die Krankenkassen nicht übernehmen. Bis zu 10.000 Euro können einzelnen Betroffenen daraus zur Verfügung gestellt werden. Über 5000 Personen haben bisher Hilfe aus dem Fonds beantragt. Allein zwischen Oktober und Dezember 2015 waren es 500. Da intrafamiliärer Missbrauch die häufigste Art des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist, ist auch in Zukunft mit verstärkten Anfragen zu rechnen (Vgl. Zeit Online, 17.05.2016).

Mittlerweile sind rund 48 Millionen Euro des 58 Millionen Euro umfassenden Fonds bereits ausgeschöpft. Von den ursprünglich 100 Millionen Euro fehlen nach wie vor 42 Millionen, da 14 der 16 deutschen Bundesländer nicht bereit waren in den Hilfsfonds einzuzahlen. Lediglich Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben bislang ihren Beitrag geleistet.

Dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, zufolge, müsste die Bundesregierung, die sich selbst mit 50 Millionen Euro beteiligt hatte, die Länder stärker in die Pflicht nehmen, damit die einst versprochenen Gelder auch bei den Betroffenen ankämen. Weiter plädiert Rörig für kürzere Bearbeitungszeiten, um den Betroffenen den meist sehr schmerzhaften Prozess des Erinnerns und erneuten „Durchlebens“ so einfach und kurz wie möglich zu gestalten. Durch die Schaffung zusätzlicher Stellen könnte die derzeitige Bearbeitungszeit von knapp einem Jahr deutlich verringert werden. Ferner sollte laut Rörig die sogenannte Härtefallklausel gekippt werden. Demnach erhalten Betroffene aus Westdeutschland, die vor 1976 missbraucht wurden, in Ostdeutschland vor 1990, nur dann finanzielle Unterstützung, wenn sie einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen könne. „Aber wie soll man das den Betroffenen plausibel machen?“ (Johannes-Wilhelm Rörig im Interview im Spiegel-Interview, 18.05.2016).

 

Dr. Katharina A. Fuchs

CCP Research and Development